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Umweltbelange

Umweltbelange

Der zukünftige Stadttunnel führt durch einen dicht besiedelten Stadtraum, wo viele Menschen leben oder ihre Freizeit verbringen. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich auch die historische Altstadt von Freiburg. Im Gebiet, das im Vorfeld der Planungen untersucht wurde, gibt es zahlreiche denkmalgeschützte Bauten, dort fließt die Dreisam, die für viele Freiburger*innen ein Ort der Erholung ist und eine wichtige stadtklimatische Funktion übernimmt. Auch gibt es dort ökologisch wertvolle Grundwasservorkommen. Aufgrund dieser besonderen Gegebenheiten vor Ort wurde im Rahmen der Planungen zum Stadttunnel eine gesetzlich vorgeschriebene (§ 3c UVPG, Anlage 2 Nr. 2 UVPG) Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Der Bestand der Tier- und Pflanzenwelt wurde im Jahr 2011 erhoben und in entsprechenden Fachgutachten dokumentiert (Faunistisches Sondergutachten mit artenschutzfachlicher Beurteilung; Vegetationskundliches Gutachten). Insgesamt konnten 30 Vogelarten, eine durchschnittlich artenreiche Fledermausfauna und Vorkommen der Mauereidechse nachgewiesen werden. Darüber hinaus wurden verschiedene Laufkäfer-, 8 Libellenarten und mehrere Arten Totholz bewohnender Käfer nachgewiesen. Bei den Pflanzenarten ist insbesondere „Rogers Goldhaarmoos“ (Orthotrichum rogeri) hervorzuheben. Diese nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Laubmoosart wurde im Projektgebiet auf 13 Bäumen nachgewiesen. Weitere besonders oder streng geschützte Pflanzenarten sind im Untersuchungsraum nicht bekannt.
Im Rahmen der Erstellung der landschaftspflegerischen Begleitplanung erfolgt im Jahr 2019 eine Überprüfung der im Jahr 2011 erhobenen Daten.
Davon unabhängig werden alle Flächen, die für die Baustelleneinrichtung genutzt werden sollen aber auch die Strecken für die Verkehrsumlegung und die Trassen der Leitungsverlegungen einer naturschutzfachlichen Voreinschätzung unterzogen. Das Ergebnis dieser Voreinschätzung ist Grundlage für eine eventuelle Abwägung zwischen verschiedenen Flächen/ Strecken bzw. die später erfolgende naturschutzrechtliche Eingriffsermittlung.
 

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