Zeitleiste
Beginn der Vorplanung
Der zweite Planungsschritt bei Stadt- und Verkehrsentwicklungsprojekten, die Vorplanung, beginnt. Offiziell heißt das Projekt bei den Planer*innen nun „Stadttunnel im Zuge der B 31 mit einem Halbanschluss im Bereich Ganterknoten“.
Überarbeitung des Bereichs Ganterknoten
Der Halbanschluss ermöglicht nicht alle Fahrbeziehungen zwischen den Tunnel und dem oberirdischen Netz. In Verbindung mit der späteren Aufstufung der B 31 zur A 860 kann die Vorplanung im Bereich Ganterknoten zur Ausbildung eines Vollanschlusses überarbeitet werden.
Abschluss der Vorplanung
Mit der Entscheidung für die Vorzugsvariante („5.1 d“) für den Stadttunnel werden die Vorplanungen abgeschlossen.
Verabschiedung des BVWP 2030
Im Bundestag wird der Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 verabschiedet. Der Stadttunnel Freiburg wird darin als Gesamtmaßnahme in den „Vordringlichen Bedarf“ (VB) eingestuft und gewinnt damit an Wichtigkeit.
Das Bundesverkehrsministerium stimmt der Vorplanung zu
Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur stimmt der Vorplanung für den Stadttunnel zu. Die Planungen können nun fortgesetzt und konkretisiert werden.
Beginn der Entwurfsplanung
Der dritte Planungsschritt kann in Angriff genommen werden: Die Entwurfsplanung beginnt. Sie vertieft und konkretisiert die Vorplanung für den Stadttunnel.
Dialogveranstaltung im Regierungspräsidium
Dialogveranstaltung im Historischen Kaufhaus
Öffentliche Informationsveranstaltung