Planungsgeschichte Stadttunnel
Die Ortsdurchfahrt der Stadt Freiburg ist Bestandteil der West-Ost-Achse der B31 vom Rheintal zur A81 bei Geisingen und führt weiter auf der B311 bis Ulm. Neben der Bundesautobahn A8 Karlsruhe – Stuttgart ist diese Straße die wichtigste West-Ost-Verbindung im Süden Baden-Württembergs. Die Ortsdurchfahrt in Freiburg ist dabei ein Nadelöhr für den Transitverkehr. Der Durchgangsverkehr bedeutet wiederum einen großen Nachteil für die Stadt Freiburg, da er sowohl den innerstädtischen Verkehrsfluss behindert als auch den Erholungswert in unmittelbarer Nähe der Dreisam erheblich beeinträchtigt. Mit dem Stadttunnel können der größte Teil des Verkehrs in den Untergrund verlagert werden (siehe auch Verkehrsuntersuchung).
Im Bereich der Brauerei Ganter, dem „Ganterknoten“ konnte zunächst nur ein sogenannter Halbanschluss geplant werden, da die Straße als Bundesstraße eingestuft ist. Ein Halbanschluss bedeutet, dass je Fahrtrichtung nur eine Ein- bzw. eine Ausfahrtsrampe geplant sind. Mit der Zustimmung des Bundes zu einer späteren Aufstufung des Abschnittes der B31 zwischen dem Autobahnanschluss Freiburg-Mitte und Kirchzarten zur A860 war die Planung eines sogenannten Vollanschlusses am Ganterknoten möglich. Ein Vollanschluss besitzt im Vergleich zu einem Halbanschluss je eine Ein- und Ausfahrt zusätzlich, d.h. in jeder Fahrtrichtung eine Ein- und eine Ausfahrt. Dadurch werden alle Fahrbeziehungen ermöglicht. Dies führt zu einer maximalen Verkehrsentlastung der Freiburger Innenstadt und einer optimalen Auslastung des Stadttunnels.
Für diesen Vollanschluss wurden die Unterlagen der Vorplanung daher im Bereich des Ganterknotens überarbeitet und im Februar 2014 dem damaligen Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI) in Stuttgart zur Prüfung und Genehmigung übergeben.
Nach der Genehmigung leitete das MVI im September 2014 die Planungsunterlagen an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in Bonn weiter. Auf Grund des laufenden Verfahrens zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) wurden diese jedoch zunächst vom Bundesministerium nicht genehmigt
Erst mit der Verabschiedung des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030, in dem die Gesamtmaßnahme „Stadttunnel Freiburg i.Z.d. A 860“ als sogenannter „vordringlicher Bedarf“ eingestuft ist, erfolgte die Prüfung der Unterlagen durch das BMVI.
Im Mai 2017 hat das BMVI der Vorplanung mit der für den Stadttunnel Freiburg gewählten Vorzugsvariante zugestimmt und damit die zweite Voraussetzung für die Fortsetzung der Planung erfüllt. Daraufhin konnte im Januar 2018 mit der Erstellung des Vorentwurfs begonnen werden.
2021 ging das Projekt an die Autobahn GmbH des Bundes über. Der Vorentwurf wird seither dort bearbeitet.
Zu den Planungen für den Vorentwurf gehören unter anderem:
- Planung des Bauablaufs
- Schalltechnische Berechnungen für den Bau- und den Endzustand
- Planung der Leitungsverlegungen für die Schaffung der Baufreiheit für die Baugruben im Bereich der Portale West und des Ganterknotens
- Erstellung eines Verkehrslenkungskonzepts für die Bauzeit
- Konzept für Baulogistik und Massenbewegungen
- Gutachten bzgl. der technischen Ausrüstung (zum Beispiel Gutachten zur Tunnellüftung, Gutachten zur Immission der Luftschadstoffe, etc.)
- Umlegung und Wiederherstellung der Trasse der Stadtbahnlinie
- Landschaftspflegerische Begleitplanung/ Umweltverträglichkeitsprüfung.