Abschluss der Vorplanung

Im Dezember 2016 wurde der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 durch den Deutschen Bundestag verabschiedet. In diesem wurde der Stadttunnel Freiburg mit beiden Tunnelröhren in den sogenannten „Vordringlichen Bedarf“ (VB) eingestuft. Damit hat die Planung und Umsetzung des Freiburger Stadttunnels nun eine höhere Priorität. Im Mai 2017 hat das BMVI der gewählten Vorzugsvariante der Vorplanung des Stadttunnels Freiburg mit einem Vollanschluss am Ganterknoten zugestimmt. Die formalen Voraussetzungen für eine Fortsetzung der Planung sind damit erfüllt.